3-G-Regel gilt für den Elternabend
Die Teilnahme am Elternabend ist möglich, wenn Sie
-einen negativen Covid-19-Test vorweisen können (GETESTET)
Selbsttest mit digitaler Erfassung, 24 h gültig oder PCR Test gültig 72 h
-gegen das Covid-19 Virus geimpft sind (GEIMPFT)
-bereits eine Erkrankung mit dem Covid-19-Virus durchgemacht haben (GENESEN)
Absonderungsbescheid (nicht älter als 6 Monate)